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   OLG Brandenburg, 19.01.2000 - 9 Wx 37/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,14432
OLG Brandenburg, 19.01.2000 - 9 Wx 37/99 (https://dejure.org/2000,14432)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.01.2000 - 9 Wx 37/99 (https://dejure.org/2000,14432)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Januar 2000 - 9 Wx 37/99 (https://dejure.org/2000,14432)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beiordnung als Betreuer für Aufgabenkreis der Gesundheitsfürsorge und der Bestimmung des Aufenthaltes; Festsetzung eines Vergütungsersatzes und Aufwendungsersatzes; Beschwerde gegen die gerichtliche Festsetzung von Vergütungsentschädigung sowie Aufwandsentschädigung ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Begründungszwang der Zulassung der weiteren Beschwerde, Mehrwertsteuer auf Aufwendungsersatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1441
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Leipzig, 12.07.1999 - 12 T 5364/99
    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.01.2000 - 9 Wx 37/99
    Hiernach sind die Auslagen nicht mehrwertsteuerpflichtig (im Ergebnis auch LG Leipzig FamRZ 1999, 1607, 1608 [LG Leipzig 12.07.1999 - 12 T 5364/99 ]; Zimmermann, Die steuerliche Behandlung der Betreuervergütung, BtPrax 1999, 133), weshalb auch keine Erstattung einer Umsatzsteuer im Aufwendungsersatzrecht gefordert werden kann.
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.01.2000 - 9 Wx 37/99
    Zugleich wies er darauf hin, daß er die Regelung des § 1 BVormVG über die Höhe der Vergütung von Berufsbetreuern für verfassungswidrig halte, da seiner Auffassung nach die dort genannten Stundensätze nicht den durch das BVerfG in seiner in NJW 1980, 2179 ff. veröffentlichten Entscheidung festgestellten Anforderung an eine angemessene Vergütung dieser Arbeit genügen.
  • OLG Brandenburg, 13.05.2002 - 10 WF 176/01

    Bestellung eines Ergänzungspflegers; Vergütung des Ergänzungspflegers

    Die auf diese Aufwendungen entfallende Mehrwertsteuer hingegen ist nicht erstattungsfähig, da die Aufwendungen eines ehrenamtlich tätigen Pflegers, anders als die eines berufsmäßigen Pflegers, gem. § 4 Nr. 26 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind (OLG Brandenburg, FamRZ 2000, 1441; Sölch/Ringleb/Weimüller, UStG, Stand: August 2001, § 4 Nr. 26, Rz. 19; für den Berufsbetreuer: OLG Hamm, FamRZ 2000, 549; OLG Dresden, FamRZ 2000, 851).
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